Vertragsbestimmungen zum Pensionsvertrag 1. Verpflichtungen von Anydog: 1.1. Die Hundepension Anydog verpflichtet sich, dem Hund während der vereinbarten Aufnahme- bzw. Pensionsdauer täglich ausreichenden Freilauf zu gewähren. 1.2. Anydog verpflichtet sich, den Hundebesitzer unverzüglich zu benachrichtigen, sofern bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen. 1.3. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind ausdrücklich festzuhalten. 2. Verpflichtungen des Hundebesitzer: 2.1. Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles seines Hundes erfolgen sollen. Der Hundebesitzer übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. 2.2. Der Hundebesitzer sichert zu, dass der Hund die Impfungen (Staupe/Hepatitis/Leptospirose/Parvovirose/ Virushusten, Zwingerhusten, KC) besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, berechtigt es die Hundepension Anydog zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Nachholung der Impfungen auf Kosten des Hundebesitzers. Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter aber vertraglich zugesagter Impfungen gehen zu Lasten des Hundebesitzers. Der Impfausweis/Heimtierausweis ist bei der Abgabe des Hundes ebenfalls abzugeben. 2.3. Bricht der Hundebesitzer während der Pensionszeit den Vertrag ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. 2.4. Die Hunde sind umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundebesitzer abzuholen, soweit keine Vereinbarung über die Verlängerung getroffen wurde. Im Falle Nichteinhaltung wird dem Hundebesitzer schriftlich eine Nachfrist von 7 Tagen gesetzt, binnen deren der Hund abzuholen ist. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, die die Hundepension Anydog berechtigt, den Hund einem Tierheim der eigenen Wahl zur Aufnahme zuzuleiten. Alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Hundebesitzer. 2.5. Dem Hundebesitzer ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Für danach auftretende Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) wird keine Haftung übernommen; die damit im Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Wird eine Hündin trotzdem bei uns Läufig, muss sie sofort abgeholt werden. Ansonsten erheben wir einen Zuschlag von CHF 80.00/Tag. 2.6. Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, ist der Hundebesitzer verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen. 3. Allgemeine Bestimmungen: 3.1. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 3.2. Als Gerichtsstand wird Müllheim vereinbart. Für den Fall des Rücktrittes vom Vertrag oder eine Annullierung der Tageshunde vor Beginn der Pensions-/Betreuungszeit sind folgende Zahlungen zu leisten, resp. werden verrechnet: Tageshunde müssen bis 18.00 Uhr des Vortages abgemeldet werden, ansonsten wird der Tag verrechnet! Feriengäste: - bei Kurzaufenthalte (weniger als 7 Tage) – mindestens 1 Woche im Voraus - bei einem Aufenthalt von 7 bis 14 Tage) – mindestens 2 Wochen im Voraus - bei einem Aufenthalt von mehr als 14 Tage – mind. so viele Tage im Voraus wie Aufenthaltsdauer Bei nicht fristgerechter Annullierung wird der Anzahlungsbetrag von 50% nicht mehr zurückerstatten, da der Platz unmöglich so kurzfristig neu belegt werden kann. Der Rücktritt wird nur in schriftlicher Form angenommen. Preisliste pro Tag: Für Ferienhunde: CHF 40.00 Für Tageshunde: CHF 30.00 - Für Tageshunde, wenn über Nacht: + CHF 5.00 Bei Unterbringung ab zwei Hunden pro Besitzer gewähren wir 10% Rabatt. Die Preise verstehen sich inkl. MWST. Der Ferienplatz ist erst dann definitiv reserviert, wenn 50% des Pensionsbetrages einbezahlt worden ist. Unsere Öffnungszeiten: Mo – Fr: 7.00 bis 8.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr Sa: 7.00 bis 8.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr An Sonn- und Feiertagen geschlossen! Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial: Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Ihr Hund zu erkennen ist. Sollte eine Veröffentlichung des eigenen Hundes auf Film- oder Bildmaterial nicht erwünscht sein, ist dies auf dem Vertrag zu vermerken. AGB als pdf herunterladen |